
Am 1. Juli 2026 übernimmt Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, turnusmäßig den Vorsitz des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und löst damit Sandro Kirchner aus Bayern ab; dieser Wechsel vollzieht sich im Rahmen der satzungsmäßigen Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021, bei der die Behörde die Aufsicht über lizenzierte Betreiber, Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel sowie Anpassungen zur Steigerung der Attraktivität des legalen Marktes untersucht.
Die GGL als zentrale Regulierungsbehörde der Bundesländer für Glücksspielangelegenheiten wechselt ihren Verwaltungsratsvorsitzenden jährlich nach einem Rotationsprinzip, und Hochgrebe übernimmt diese Funktion nun für die laufende Periode; Kirchner hatte das Amt zuvor inne und übergibt es planmäßig, während die Behörde parallel ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen des GlüStV 2021 fortsetzt, die unter anderem die Überwachung zugelassener Anbieter und die Bekämpfung nicht autorisierter Angebote umfassen.
Im Zuge der satzungsmäßigen Überprüfung konzentriert sich die GGL auf die Bewertung bestehender Regulierungen, wobei die Aufsicht über lizenzierte Betreiber, die Entwicklung wirksamer Instrumente gegen illegales Glücksspiel sowie mögliche Anpassungen zur Erhöhung der Attraktivität des regulierten Marktes im Vordergrund stehen; diese Arbeiten erfolgen auf Grundlage des 2021 in Kraft getretenen Vertrags, der bundesweit einheitliche Standards für den Glücksspielmarkt festlegt.
Die Behörde prüft dabei kontinuierlich, wie die bestehenden Regelungen in der Praxis wirken, und Hochgrebe wird als neuer Vorsitzender diese Prozesse koordinieren; die Länder haben die GGL mit der Durchführung dieser Überprüfung beauftragt, und die Ergebnisse fließen in mögliche Empfehlungen für Anpassungen ein.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fungiert als gemeinsame Einrichtung aller Bundesländer und trägt Verantwortung für die Lizenzvergabe, die Überwachung und die Durchsetzung von Vorschriften im Online-Glücksspielbereich; unter Hochgrebes Leitung des Verwaltungsrats werden diese Zuständigkeiten weitergeführt, während die Überprüfung des GlüStV 2021 voranschreitet und gezielt Aspekte wie die Wirksamkeit von Sperrsystemen und Werbebeschränkungen einbezieht.
Beobachter der Regulierungslandschaft weisen darauf hin, dass der Vorsitzwechsel keine inhaltliche Neuausrichtung signalisiert, sondern die kontinuierliche Arbeit der Behörde unterstützt; die GGL bleibt mit der Umsetzung des Vertrags betraut, und die satzungsmäßige Überprüfung dient der Evaluierung und gegebenenfalls der Optimierung bestehender Mechanismen.
Der Wechsel erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die GGL ihre Prüfungen intensiviert, und Hochgrebe bringt als Berliner Staatssekretär für Inneres Erfahrung aus der Landesverwaltung mit; die Behörde unter Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder koordiniert die Aktivitäten der Länder in diesem Bereich und berichtet regelmäßig über Fortschritte bei der Umsetzung des GlüStV 2021.
Zahlreiche Akteure im deutschen Glücksspielmarkt verfolgen diese Entwicklungen, da die Ergebnisse der Überprüfung potenziell Einfluss auf zukünftige Lizenzbedingungen und Kontrollverfahren nehmen können; die GGL stellt dabei sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben einheitlich angewendet werden.
Der am 1. Juli 2026 vollzogene Wechsel an der Spitze des GGL-Verwaltungsrats markiert einen routinemäßigen Übergang, der mit der fortlaufenden satzungsmäßigen Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 einhergeht; Christian Hochgrebe übernimmt die Koordination dieser Aufgaben, die sich auf die Aufsicht über lizenzierte Betreiber, Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel und Anpassungen zur Stärkung des legalen Marktes konzentrieren, während die Behörde ihre Arbeit auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen fortsetzt.